Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts führen zu spät angesetzte Abschlussprüfungen nicht zur Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses. Finden die Abschlussprüfungen für eine Berufsausbildung erst zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit statt, endet das Berufsausbildungsverhältnis vielmehr schon vor der Abschlussprüfung zum vereinbarten Ende der Berufsausbildung. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit kommt nach § 21 Abs. 3 BBiG grundsätzlich [...]
