2. März 2007
Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in alle Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der nach dem Kündigungsschutzgesetz vom Arbeitnehmer erworbene Kündigungsschutz ist jedoch nicht ein solches Recht des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Liegen daher im übernehmenden Betrieb nicht die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 [...]
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18. Dezember 2006
Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung des Widerspruchsrechts zu geben. Unter anderem muss sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs informiert werden. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer [...]
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